Datenschutz im Home Office

Immer häufiger ermöglichen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Arbeit von zu Hause oder unterwegs aus. Doch dies stellt nicht nur Anforderungen an die IT Sicherheit, sondern auch an den Datenschutz.

Denn auch beim Arbeiten von zu Hause aus, müssen die Datenschutz Richtlinien eingehalten werden. Dabei sind einige Schutzmaßnahmen nötig, um nicht Gefahr zu laufen, die Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen.

Home Office und Datenschutz – Diese Maßnahmen sollten Sie ergreifen

Bei der Arbeit im Home Office gibt es grundsätzlich zwei Hürden zu regeln: Die Daten müssen auf dem Weg vom Büro ins Home Office und in den heimischen vier Wänden sicher sein.

Dazu sollten folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:

  1. Unternehmens EDV insbesondere Datenträger sollten verschlüsselt transportiert werden und zu keiner Zeit unbeaufsichtigt sein.
  2. Der Arbeitnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte nicht ungehindert Zutritt zum Büro haben oder mindestens ein abschließbarer Schrank zur Aufbewahrung von Unternehmens EDV und insbesondere sensibler Daten(träger) genutzt wird.
  3. Personenbezogene Daten sollten nur passwortgeschützt zugänglich sein.
  4. Der remote Zugriff auf Unternehmensdienste sollte verschlüsselt über eine VPN-Verbindung erfolgen.

Datenschutzbeauftragte sind in der Kontrollpflicht

Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber bzw. der Datenschutzbeauftragte für die Einhaltung der Vorgaben zu sorgen hat und die Einhaltung kontrollieren muss. Entsprechend muss für den Verantwortlichen eine Zutrittsmöglichkeit zum Home Office gewährleistet werden.

Datenmissbrauch – Wer haftet?

Der Arbeitgeber muss Vorgaben für den Home Office Datenschutz erstellen und der Arbeitnehmer hat für die Einhaltung zu sorgen. Handelt der Arbeitnehmer fahrlässig, kann er für den Schaden persönlich haftbar gemacht werden. Hat jedoch der Arbeitgeber keine Vorgaben erstellt, drohen empfindliche Strafen. Zudem empfiehlt es sich die Mitarbeiter zum Thema Datenschutz zu schulen und damit für den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten zu sensibilisieren.

Fazit: Legen Sie als Verantwortliche einen Maßnahmenkatalog fest und lassen Sie die Vereinbarung unterzeichnen. So können potentielle Risiken wie den Datenmissbrauch/ -diebstahl zwar nicht 100%ig ausgeschlossen werden, jedoch das Gefahrenpotential minimiert und ein gutes Home Office Datenschutz Niveau gewährleistet werden.

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