Externer DSB
Der geniale Partner an Ihrer Seite
In Zeiten, in denen Digitalisierung, Cyberspionage und Homeoffice normal geworden ist, bedarf es eines professionellen Umgangs mit der Informationssicherheit. Die Unternehmensdaten sind ein wertvolles Gut. Daher sollte die IT-Sicherheit und insbesondere der Datenschutz keinesfalls unterschätzt werden. Wer nicht sorgsam mit personenbezogenen Daten umgeht, riskiert nicht nur Abmahnungen oder Bußgelder, es droht auch ein Vertrauens- und Imageverlust.
Bereits seit 2014 erbringen wir umfassende Dienstleistungen im Bereich des betrieblichen Datenschutzes. Unser Datenschutz-Team verfügt über langjährige und umfassende Kenntnisse im IT-Umfeld und insbesondere in der Datenschutzbetreuung als externer Datenschutzbeauftragter.
Lassen Sie sich zum Thema Datenschutz von uns beraten und schützen Sie Ihr Unternehmen in Zukunft rechtswirksam. Wir sensibilisieren Sie und Ihre Mitarbeiter für mögliche Gefahren und helfen Ihnen dabei, die notwendigen Systeme aufzubauen und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann fordern Sie umgehend Ihr unverbindliches Angebot an.
Gern vereinbaren wir auch direkt einen Termin für ein kostenfreies persönliches Beratungsgespräch .
Sicherheitspakete mit Transparenz
Wählen Sie Ihr Schutzniveau
Basis
Unternehmen bis 20 Mitarbeiter
Kleine Unternehmen wie z.B. Handwerksbetriebe, Gastgewerbe, Werkstätten
- 1 Standort
- einfache Organisationsstruktur
- geringer Digitalisierungsgrad
Standard
Unternehmen bis 150 Mitarbeiter
Industrieunternehmen, Bau- und Immobilienbranche, Werbeagenturen, Onlineshops
- bis 3 Standorte
- normale Organisationsstruktur
- mittlerer Digitalisierungsgrad
- Vielzahl externer Dienstleister
Premium
Unternehmen bis 500 Mitarbeiter
Finanzunternehmen, Personaldienstleister, Gesundheitswesen
- bis 5 Standorte
- komplexe Organisationsstruktur
- Verarbeitung personenbezogener Daten im Kerngeschäft verankert
- Verarbeitung besonders schützenswerter Daten
- hoher Digitalisierungsgrad
- Internationalität
Datenschutz AKTIVIEREN
Sicherheit gewinnen - Vertrauen schaffen
Externer DSB
- Schulungen (Datenschutz und IT-Sicherheit)
- DSGVO und BDSG Support
- Mitarbeitersensibilisierung
- Datenschutz-Analyse
- Maßnahmenplan
- Beratung und fachgerechte Umsetzung
- Laufende Betreuung
Technische Maßnahmen
- Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Verschlüsselungen
- Sensibilisierung Social Engineering
- Antivirenschutz
- Firewall
- MDM-Lösungen
- E-Mail-Archivierung
- Passwortsafe
- Dokumentenmanagement
Organisatorische Maßnahmen
- Inventarisierung der Hard- und Software
- Cyberversicherungen
- Richtlinien-Implementierung
- IT-Notfallplan
- IT-Sicherheitskonzept
- Gesetzl. Archivierung nach GOBD
- Löschkonzept
- Risikobericht
Mitarbeiterschulung
Erweitern Sie die Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiter
Als produktiver Bestandteil des Arbeitsalltags wirkt Datenschutz nur dann, wenn alle Mitarbeiter und Hierarchie-Ebenen einbezogen werden. Die Durchführung entsprechender Schulungen gehört zu den Kernaufgaben jedes Datenschutzbeauftragten.
Ihre Mitarbeiter gewinnen damit die Fähigkeit, Datenschutz an ihrem Arbeitsplatz und in allen Unternehmensbereichen umzusetzen sowie Datenschutz-Herausforderungen zu erkennen und schnell und kompetent darauf zu reagieren. Damit verringert sich nicht zuletzt das Risiko juristischer Auseinandersetzungen wegen Datenschutzverstößen.
- Die Schulungen erfüllen die Vorgaben nach DSGVO und BDSG
- Ihre Mitarbeiter erwerben eine zusätzliche berufsbezogene Qualifikation inkl. persönlicher Teilnahmeurkunde
- Aufbau von Datenschutz-Kompetenz im Unternehmen
- Das Wissen um die persönlichen, datenbezogenen Rechte und Pflichten unterstützt die Mitarbeiterkommunikation positiv
Machen Sie Datenschutz zum produktiven Bestandteil des Arbeitsalltags
Wir setzen den Fokus auf unterschiedliche Schwerpunkte, um den individuellen Herausforderungen von Datenschutz und IT-Sicherheit gerecht zu werden. Wir beraten Sie gern, welche Maßnahmen für Sie am geeignetsten sind und gehen auf Ihre spezifischen Unternehmensbedürfnisse ein.
Schulung Datenschutz
Diese Schulung vermittelt zunächst die gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes. Hier geht es um den generellen Umgang mit personenbezogenen Daten. Zur Sprache kommen beispielsweise die grundsätzliche Informationspflicht gegenüber allen Personen, deren Daten gespeichert werden sollen.
Schulung IT-Sicherheit
In unserem Workshop „Wie gehe ich sicher mit Kommunikationsmitteln im Unternehmen um?“ werden Ihre Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert. Dabei erhalten Sie nützliche Tipps und Tricks, um Gefahren vorzubeugen, die im Geschäftsalltag entstehen, z. B. bei der Benutzung des Internet oder der E-Mail-Kommunikation.
Update Seminar Interner Datenschutzbeauftragter
Das Update-Seminar richtet sich an interne betriebliche Datenschutzbeauftragte (DSB). Es vermittelt Rechtskenntnisse, die für den Erhalt der gesetzlich geforderten Fachkunde des Datenschutzbeauftragten unerlässlich sind. Im Vordergrund stehen die Regelungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes.
Schulung Datenschutz
Schulung IT-Sicherheit
Update Seminar Interner Datenschutzbeauftragter
Vermittlung der Rechtskunde
Das Update-Seminar richtet sich an interne, betriebliche Datenschutzbeauftragte (DSB). Es vermittelt Rechtskenntnisse, die für den Erhalt der gesetzlich geforderten Fachkunde des Datenschutzbeauftragten unerlässlich sind. Im Vordergrund stehen die Regelungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu). Daneben werden die Datenschutzvorschriften in den Bereichen Telemedien und Telekommunikation behandelt sowie Besonderheiten im Datenschutz für Beschäftigte.
Theorie- und Praxiselemente
- Allgemeine Themen aus der Praxis, Übungen für die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter
- Tipps zur Prozessgestaltung der Umsetzung des Datenschutzes in die Praxis
- Aktuelle Rechtsprechungen und Urteile im Datenschutz
- Inkl. Teilnahmezertifikat und Musterformulare
Mit uns können Sie sicher sein
Geniales Vorgehen
Datenschutz-Analyse
Bei der Datenschutzanalyse werden allgemeine Unternehmensdaten sowie relevante datenschutzrechtliche Aktivitäten aufgenommen (Bestandsaufnahme).
Die Aufnahme der datenschutzrelevanten Prozesse und Systeme beim Datenschutz-Audit findet bei Ihnen vor Ort statt. Wir erfassen die Ist-Situation anhand unserer bewährten Methodik. Ein wesentlicher Baustein dabei ist das Führen von persönlichen Interviews mit den Abteilungen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Ergänzend dazu begutachten wir im Rahmen von Ortsbegehungen datenschutzrechtlich sensible Bereiche (z. B. Serverräume) und werten Ihre Datenschutz-Dokumentation auf Aktualität und Vollständigkeit der DSGVO-Vorgaben hin aus.
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Maßnahmenplan erstellen
Die Ergebnisse der Datenschutzanalyse werden in Form eines Analyseberichts mit Hinweisen auf bestehenden Anpassungs- oder Prüfungsbedarf (Handlungsempfehlungen) bereitgestellt.
Fachgerechte Umsetzung
Auf Grundlage der durch die Analyse gewonnenen Erkenntnisse, erstellen wir eine priorisierte Aufgabenliste die sowohl Ihnen als auch uns als Richtschnur für weitere Tätigkeiten dient.
Um eine fachgerechte Umsetzung sicherzustellen, greifen wir auf ein umfangreiches Angebot an vorhandenen Arbeitsmitteln und Vorlagen zurück. Über den jeweiligen Umsetzungs- und Bearbeitungsstand werden Sie regelmäßig von uns in Kenntnis gesetzt – so bleiben sie jederzeit up2date.
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Laufende Betreuung
Datenschutz ist „kein Thema von der Stange“ und nicht von heute auf morgen im Unternehmen implementiert. Wir sprechen hierbei vielmehr von einem Prozess der fortlaufend und unter Beachtung des Arbeitsalttags umgesetzt wird.
Ein regelmäßiger Austausch zum aktuellen Umsetzungsstand ist uns wichtig. Wir legen großen Wert darauf, mit Ihnen in Kontakt zu bleiben. Dabei möchten wir Ihre Arbeitsabläufe so wenig wie möglich stören. Um dies sicherzustellen, können unsere Besprechungen selbstverständlich auch per Videokonferenz erfolgen. Den Großteil der Datenschutzbetreuung können wir auch über die Ferne realisieren.
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Externer DSB
FAQ
Durch das Beauftragen eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB) können Sie von zahlreichen Vorteilen profitieren und sich wieder auf Ihr Hauptgeschäft konzentrieren. Wir vom mobilplus Systemhaus bieten Ihnen im Rahmen unserer Leistungen einen externen DSB an, der sich vollumfänglich um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen kümmert.
Der externe DSB besitzt im Gegensatz zu einem internen Beauftragten keinen gesetzlich festgeschriebenen Kündigungsschutz, ein befristeter Betreuungsvertrag mit ihm ist daher ohne Probleme möglich und bietet Planungssicherheit.
Zusätzlich beugen Sie mit ihm zahlreichen Risiken wie Schadensersatz oder Bußgeldern durch Verstöße gegen die DSGVO vor.
Durch Outsourcing können Sie langfristig Ihre Kosten senken, eigene Mitarbeiter konzentrieren sich wieder auf ihre Hauptaufgaben und müssen sich nicht weiterbilden. Für die Aus- und Weiterbildung eines externen DSB entstehen für Sie hingegen keine Kosten.
Externe Datenschutzbeauftragte sind nicht von “Betriebsblindheit” betroffen und können somit in allen Angelegenheiten und bei allen Verpflichtungen unvoreingenommen und souverän agieren. Interessenkonflikte werden auf diese Weise vermieden. Durch Einsätze in mehreren Unternehmen, Branchen und Bereichen, besitzen externe DSB außerdem ein großes interdisziplinäres Know-how. Von den dadurch entstehenden Synergieeffekten profitieren auch Sie.
- Dauerhafte Vermeidung von Risiken (Schadensersatz, Bußgeld)
- Kompetenter Partner durch fundierte, fachliche Kenntnisse und konsequente Weiterbildung
- Transparente Kostenplanung durch befristeten Betreuungsvertrag
- Kein Kündigungsschutz
- Keine zusätzlichen Kosten für Aus- und Weiterbildung
- Wettbewerbsvorteil durch Image- und Vertrauensgewinn bei Kunden
- Synergieeffekte durch Praxiserfahrungen aus anderen Betrieben
- Unvoreingenommenheit und keine „Betriebsblindheit"
- Vermeidung von Interessenskonflikten
- Freihaltung Ihrer internen Ressourcen
- Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Auswahl des DSB
-
Beraten (Art. 38 Abs. 1, 4 Art. 39 ErwGr 77, 97)
Er berät in allen Bereichen des Datenschutzes, achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und macht Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzniveaus. -
Management (Art. 24 Art. 38 Abs.1 ErwGr 97)
Er überwacht die ordnungsgemäße Anwendung der DV-Programme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden. -
Schulung und Sensibilisierung (Art. 39)
Er schult und sensibilisiert Mitarbeiter, welche bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätig sind. -
Prüfen (Art. 39 ErwGr 81)
Er kontrolliert vor Beginn der automatisierten Verarbeitung, ob diese besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweist. -
Berichten und Informieren (Art. 39)
Er ist Schnittstelle zwischen der Datenschutzbehörde sowie den Betroffenen und der verantwortlichen Stelle.
Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bewahrt Sie vor erheblichen Bußgeldern, welche die zuständigen Datenschutzbehörden dem Unternehmen auferlegen können. Der Bußgeldrahmen beläuft sich auf bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes. Viel schwerer als ein Bußgeld wiegt oftmals jedoch der Verlust des Kundenvertrauens oder der Ärger mit Mitarbeitern.
Nach Art. 37 DSGVO müssen grundsätzlich all jene Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Zu den Verpflichteten zählen insbesondere nicht-öffentliche Stellen z. B. juristische Personen, Personengesellschaften, Vereine und Verbände. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Insbesondere Kunden- oder Mitarbeiterdaten fallen somit unter die strenge Anwendung der DSGVO.
Eine gesetzliche Verpflichtung liegt vor, wenn
- die Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personenerforderlich machen.
- die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 besteht.
- Sie in der Regel mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen (§ 38 BDSG).
- Sie Verarbeitungen vornehmen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der DSGVO unterliegen; oder sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten. In beiden Fällen haben Sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
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