Bis zu 90% Förderung in 2021 möglich

BAFA-Förderung für Jung- und Bestandsunternehmen

Als akkreditierter BAFA-Berater unterstützen wir Sie dabei, sich 100% Beratung bis zu 90% vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördern zu lassen.Das BAFA fördert Beratungen von Unternehmen in Deutschland durch einen Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme. Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert und soll Jungunternehmer wie auch Bestandsunternehmen, sowie Unternehmen in wirtschaftlicher Not in verschiedenen Entwicklungsphasen unterstützen, die eine fachliche Unternehmensberatung in Anspruch nehmen möchten.

Mit Wirkung zum 01. Januar 2021 wurde die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um zwei Jahre verlängert. Mit der Richtlinienverlängerung wird für Sie die Möglichkeit eingeräumt, einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu erhalten. Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß der Richtliniendefinition) können zwei Zuschüsse beantragen. Diese nicht rückzahlbaren Zuwendungen erhalten Sie unabhängig davon, ob und wie viele Zuschüsse Sie für Beratungen bis zum 31. Dezember beantragt oder erhalten haben. Sie müssen allerdings die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.

Förderungsfähige Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zu 90% für ihre BAFA-Beratungsmaßnahme zu erhalten.

Das Förderprogramm ist speziell für kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Art konzipiert. Die Unternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition entsprechen.

  • JUNGUNTERNEHMEN die nicht länger als 2 Jahre am Markt sind
  • BESTANDSUNTERNEHMEN ab dem 3. Jahr nach der Gründung
  • UNTERNEHMEN in wirtschaftlichen Schwierigkeiten unabhängig vom Unternehmensalter

Unsere Beratungsmodule sind speziell auf Thematiken aus dem IT-Infrastruktur und Datenschutzumfeld zugeschnitten.

Unternehmen sind heute davon abhängig, dass Ihre IT immer funktioniert und das möglichst reibungslos und unauffällig im Hintergrund. Aufgrund der zunehmenden Komplexität, der Vielzahl der Geräte, Schnittstellen, Verknüpfungen, Anbindungen an weitere Systeme sowie der Austausch auf digitaler Ebene mit Geschäftspartner, Kunden, Behörden sowie zu nehmend Mitarbeitern auch im mobilen Arbeiten (bspw. HomeOffice) und der Notwendigkeit der Verfügbarkeit 24h x 7 Tage die Woche stellt dies eine enorme Herausforderung dar. Hinzu kommt, dass es in Fragen der Sicherheit eine Vielzahl an Angriffsvektoren gibt, die neben den  täglichen  Herausforderungen,  dass  die  Technik  reibungslos  funktioniert,  beherrscht werden muss. Wir unterstützen Sie als Fachmann bei dem Blick über den „Tellerrand“ hinsichtlich des bestehenden Zustandes „IST“ Stand Ihrer aktuellen IT-Infrastruktur. Wir stellen mit Ihnen gemeinsam fest, wo Sie aktuell stehen und ob die eingesetzten Produkte- und Lösungen noch dem Stand der Technik und Sicherheit entsprechen. Wir klären mit Ihnen gemeinsam zudem ob und ich welcher Form die Einführung oder Anpassung neuer Technologie- / Prozesse und Sicherheitsaspekte für Ihre IT-Struktur notwendig ist. Sie erhalten im Rahmen der Beratung Hinweise zur aktuellen Technik, zu Ihren aktuellen Prozessen rund um die IT sowie zu den Risiken und Schwachstellen sowie den dazugehörigen Ursachen. Unsere Beratung gibt Ihnen Anhaltspunkte und Entscheidungshilfen für die weitere Entwicklung  Ihrer  IT-Umgebung  an  die  Hand.  Sie  erhalten  konkrete  Vorschläge,  zur Verbesserung des IST-Zustandes sowie konkrete Anleitungen (konzeptionell), wie Sie dies in die betriebliche Praxis umsetzen können.

Allgemeine Beratungen

Je nach Bundesland gibt es verschiedene Förderprogramme, die zur Auswahl stehen. Gerne erläutern wir Ihnen, welche staatliche Förderungen Sie für Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen können.

Spezielle Beratungen

  • Unternehmerische Ausrichtung / Strategieentwicklung
  • Change Management/ Prozessoptimierung
  • Aufbau- und Ablauforganisation/ Umstrukturierung
  • Rekrutierungsprozess/ Nachwuchsförderung/ Mitarbeiterbeteiligung
  • Weiterbildung/ Personalkosten/ Entlohnung

Spezielle Beratungen nebst Folgeberatung

  • Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
  • Vertiefung von Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung
  • Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • Unternehmer/innen mit anerkannter Behinderung

Die individuelle Förderhöhe hängt vom Standort und von der aktuellen Lage des Unternehmens ab. Hier ein kurzer Überblick:

  • 50% bis maximal 90% der Netto-Beratungskosten
  • Je nach Standort und Art der Beratung*
  • Umsatzsteuer trägt der Unternehmer
    Die einzelnen Fördermöglichkeiten können aus der BAFA-Fördertabelle entnommen werden:

* neue Bundesländer: 80% (ohne Berlin und Region Leipzig), Region Lüneburg: 60 %, alte Bundesländer mit Berlin und Region Leipzig: 50 %, Bundesweit – standortunabhängig: 90%)

Unternehmensart Bemessungs­grundlage Region Fördersatz maximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 € neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80 % 3.200 €
Region Lüneburg 60 % 2.400 €
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 % 2.000 €
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000 € neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80 % 2.400 €
Region Lüneburg 60 % 1.800 €
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 % 1.500 €
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 € alle Standorte 90 % 2.700 €

Wie läuft die Antragstellung ab?

  • Kostenloses Beratungsgespräch
  • Online Antragstellung beim BAFA
  • Prüfung Förder-voraussetzungen durch Leistelle z.B. BBG oder DIHK
  • Beginn der Beratung durch uns
  • Beratervertrag & Honorarvereinbarung
  • Beginn Beratungs- und Umsetzungsphase
  • Begleichung des Beraterhonorars & Nachweis
  • Erstattung Ihrer Kosten

1. Kostenloses Beratungsgespräch

2. Online Antragstellung beim BAFA

3. Prüfung Fördervoraussetzungen durch Leistelle z.B. BBG oder DIHK

4. Beginn der Beratung durch uns

5. Beratervertrag & Honorarvereinbarung

6. Beginn Beratungs- und Umsetzungsphase

7. Begleichung des Beraterhonorars & Nachweis

8. Erstattung Ihrer Kosten

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