Mit der zunehmenden Ausbreitung des Corona-Virus (Covid-19) verändert sich unser Arbeitsalltag. Immer mehr Unternehmen bitten ihre Mitarbeiter im Home-Office zu arbeiten. Doch wie verhält es sich mit der Informationssicherheit?
Auf den Schutz von Daten und Informationen gegenüber Dritten ist bei der häuslichen Arbeitsstätte besonders zu achten. Vertrauliche Daten und Informationen sind vom Beschäftigten so zu schützen, dass Dritte keine Einsicht und/oder Zugriff nehmen können. Die vom Unternehmen zur Verfügung gestellte Hard- und Software muss bereits durch die zuständige IT-Abteilung oder Ihrer IT-Dienstleister vorkonfiguriert sein und über geeignete Schutzfunktionen verfügen.
Was sollte Ihr Unternehmen aus Gründen der IT-Sicherheit in diesem Zusammenhang sonst noch beachten? Und haben Sie an eine DSGVO-konforme Vereinbarung mit Ihren Mitarbeitern gedacht?
Damit Sie sich weiterhin auf Ihr Business konzentrieren können, haben wir bereits eine passende Mitarbeiter-Richtlinie zum Home-Office für Sie vorbereitet.
Die Richtlinie wird Ihnen als digitales Dokument zur Verfügung gestellt und kann somit individuell durch Sie angepasst werden. Im Rahmen der Bereitstellung erhalten Sie eine kurze Einführung in das Dokument durch einen Mitarbeiter unseres Datenschutzteams.
Die Homeoffice-Richtline können wir Ihnen aktuell zum Festpreis von €249,- zzgl. der aktuell geltenden gesetzl. Umsatzsteuer anbieten.
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Immer mehr Unternehmen ermöglichen ihren Mitarbeitern die Arbeit von unterwegs oder zu Hause aus. Ganze Berufsfelder sind in den letzten Jahren entstanden, die eine flexible dezentrale Arbeitsweise verlangen. Dabei wird das Thema Datensicherheit ein zentraler Aspekt, denn durch die mobile Arbeit – z.B. in Zügen, Cafés oder Coworking Spaces – steigt das Gefahrenpotential für den Verlust oder Diebstahl von Arbeitsmitteln wie z.B. Laptops, USB-Sticks, externen Festplatten.
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Datenssicherheit ist nicht erst durch die DSGVO für alle Unternehmen essenziell. Dabei stellt vor allem die Kommunikation ein Sicherheitsrisiko dar. Häufig werden sensible Daten z.B. ein ausgefüllter Personalfragebogen, Steuerunterlagen oder Unterlagen zwischen Anwälten und Mandanten per Mail verschickt. Hierbei sollte, nicht zuletzt durch die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), eine sichere elektronische Übertragung gewährleistet werden. Eine nicht verschlüsselte Übertragung macht Unternehmen angreifbar und birgt ein enormes Sicherheitsrisiko.
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