Als akkreditierter BAFA-Berater unterstützen wir Sie dabei, sich 100% Beratung bis zu 90% vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördern zu lassen.Das BAFA fördert Beratungen von Unternehmen in Deutschland durch einen Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme. Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert und soll Jungunternehmer wie auch Bestandsunternehmen, sowie Unternehmen in wirtschaftlicher Not in verschiedenen Entwicklungsphasen unterstützen, die eine fachliche Unternehmensberatung in Anspruch nehmen möchten.
Mit Wirkung zum 01. Januar 2021 wurde die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um zwei Jahre verlängert. Mit der Richtlinienverlängerung wird für Sie die Möglichkeit eingeräumt, einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu erhalten. Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß der Richtliniendefinition) können zwei Zuschüsse beantragen. Diese nicht rückzahlbaren Zuwendungen erhalten Sie unabhängig davon, ob und wie viele Zuschüsse Sie für Beratungen bis zum 31. Dezember beantragt oder erhalten haben. Sie müssen allerdings die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.
Förderungsfähige Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zu 90% für ihre BAFA-Beratungsmaßnahme zu erhalten.
Das Förderprogramm ist speziell für kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Art konzipiert. Die Unternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition entsprechen.
Unsere Beratungsmodule sind speziell auf Thematiken aus dem IT-Infrastruktur und Datenschutzumfeld zugeschnitten.
Unternehmen sind heute davon abhängig, dass Ihre IT immer funktioniert und das möglichst reibungslos und unauffällig im Hintergrund. Aufgrund der zunehmenden Komplexität, der Vielzahl der Geräte, Schnittstellen, Verknüpfungen, Anbindungen an weitere Systeme sowie der Austausch auf digitaler Ebene mit Geschäftspartner, Kunden, Behörden sowie zu nehmend Mitarbeitern auch im mobilen Arbeiten (bspw. HomeOffice) und der Notwendigkeit der Verfügbarkeit 24h x 7 Tage die Woche stellt dies eine enorme Herausforderung dar. Hinzu kommt, dass es in Fragen der Sicherheit eine Vielzahl an Angriffsvektoren gibt, die neben den täglichen Herausforderungen, dass die Technik reibungslos funktioniert, beherrscht werden muss. Wir unterstützen Sie als Fachmann bei dem Blick über den „Tellerrand“ hinsichtlich des bestehenden Zustandes „IST“ Stand Ihrer aktuellen IT-Infrastruktur. Wir stellen mit Ihnen gemeinsam fest, wo Sie aktuell stehen und ob die eingesetzten Produkte- und Lösungen noch dem Stand der Technik und Sicherheit entsprechen. Wir klären mit Ihnen gemeinsam zudem ob und ich welcher Form die Einführung oder Anpassung neuer Technologie- / Prozesse und Sicherheitsaspekte für Ihre IT-Struktur notwendig ist. Sie erhalten im Rahmen der Beratung Hinweise zur aktuellen Technik, zu Ihren aktuellen Prozessen rund um die IT sowie zu den Risiken und Schwachstellen sowie den dazugehörigen Ursachen. Unsere Beratung gibt Ihnen Anhaltspunkte und Entscheidungshilfen für die weitere Entwicklung Ihrer IT-Umgebung an die Hand. Sie erhalten konkrete Vorschläge, zur Verbesserung des IST-Zustandes sowie konkrete Anleitungen (konzeptionell), wie Sie dies in die betriebliche Praxis umsetzen können.
Je nach Bundesland gibt es verschiedene Förderprogramme, die zur Auswahl stehen. Gerne erläutern wir Ihnen, welche staatliche Förderungen Sie für Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen können.
Die individuelle Förderhöhe hängt vom Standort und von der aktuellen Lage des Unternehmens ab. Hier ein kurzer Überblick:
* neue Bundesländer: 80% (ohne Berlin und Region Leipzig), Region Lüneburg: 60 %, alte Bundesländer mit Berlin und Region Leipzig: 50 %, Bundesweit – standortunabhängig: 90%)
Unternehmensart | Bemessungsgrundlage | Region | Fördersatz | maximaler Zuschuss |
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt |
4.000 € | neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) | 80 % | 3.200 € |
Region Lüneburg | 60 % | 2.400 € | ||
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig |
50 % | 2.000 € | ||
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung |
3.000 € | neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) | 80 % | 2.400 € |
Region Lüneburg | 60 % | 1.800 € | ||
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig |
50 % | 1.500 € | ||
Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000 € | alle Standorte | 90 % | 2.700 € |